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Der Anwalt Axel Boysen, der Auslandsentsendungen von Unternehmen betreut, spricht von "rechtlichem Neuland". Theoretisch ist der Arbeitgeber zwar befugt, Mitarbeiter zu Außeneinsätzen zu schicken. Ist eine Gegend allerdings Quarantänegebiet oder gilt eine Corona-Warnung, kann der Arbeitnehmer die Dienstreise verweigern. Weiterlesen

