Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes Teil 2: Zulassung der Mehrstaatigkeit, weitere Gesetzesänderungen, Fazit und Fragomens Rechtsdienstleistungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht
July 2, 2024
By: Uwe Humbs
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Am 27. Juni 2024 trat der Großteil des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft, ein Änderungsgesetz, welches das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nicht weniger als revolutioniert. Nachdem im ersten Teil des Blogs [link] mit der Verkürzung der Mindestvoraufenthaltsdauer von acht Jahren auf nur fünf und unter besonderen Umständen sogar auf nur drei Jahre die wohl wichtigste Gesetzesänderung behandelt wurde, soll es nun im zweiten Teil vor allem um die nicht weniger wichtige ausnahmslose Zulassung der doppelten und multiplen Staatsbürgerschaft gehen. Nachdem noch einige weitere wesentliche neue Gesetzesregelungen kursorisch gestreift worden sind, schließt der Blog mit einem kurzen Fazit sowie Abriss der wichtigsten Rechtsdienstleistungen der Rechtsanwaltskanzlei Fragomen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht.*
Zweite große Gesetzesänderung: Zulassung der Mehrstaatigkeit
Während es vor der gegenständlichen Reform prinzipiell nach deutschem Recht nicht möglich war, die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Aufgabe seiner ausländischen Staatsangehörigkeit zu erwerben und man umgekehrt die deutsche Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen grundsätzlich verlor und nur mit dem komplexen und prüfungsintensiven Rechtsinstitut der sogenannten Beibehaltungsgenehmigung aufrechterhalten konnte, wird nun jedenfalls nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ausnahmslos die Mehrstaatigkeit zugelassen.
Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass aufgrund des völkerrechtlichen Grundsatzes der gleichberechtigten Souveränität aller Staaten und der Personalhoheit über sein Volk jeder Staat über sein Staatsangehörigkeitsrecht selbst bestimmt und es letztlich ihm überlassen bleibt, welche nationalen Rechtfolgen er an eine deutsche Einbürgerung knüpft. So kann es durchaus sein, dass zwar nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht nunmehr ohne Weiteres zwei und mehr Staatsangehörigkeiten zugelassen sind, doch dies nach dem jeweils einschlägigen ausländischen Staatsangehörigkeitsrechtsregime gerade nicht der Fall ist. Aus Sicht des deutschen Staates sind Sie somit Mehrstaater, aus Sicht des ausländischen Staates hingegen nicht. Es entsteht mithin das Phänomen einer Art schizophren-multiplen Staatsbürgers.
Als global agierende und international in der gesamten Welt repräsentierte Rechtsanwaltskanzlei verfügt Fragomen über eine rechtliche Expertise in den Staatsangehörigkeitsrechtsregimen aller Länder und Jurisdiktionen und kann Ihnen verlässlich Rechtsrat über dieses mögliche Problem der staatsangehörigkeitsrechtlichen Multiperspektivität leisten und Sie über alle erdenklichen Rechtsfolgen und Risiken beraten.
Weitere Gesetzesänderungen
Ebenfalls nicht zu vernachlässigende Gesetzesänderungen betreffen zudem die Geburt von Kindern ausländischer Eltern im Inland, den ersatzlosen Wegfall des Optionsverfahrens und bestimmte rechtliche Begünstigungen für Angehörige der sogenannten Gastarbeitnehmer- und Vertragsarbeitnehmergeneration.
So erwerben Kinder ausländischer Eltern bei Geburt im Inland die deutsche Staatsbürgerschaft nunmehr dann, wenn zumindest ein Elternteil ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt und seit fünf Jahren in Deutschland lebt. Bisher waren hierzu acht Jahre nötig. Die Neuregelung stärkt zweifelsfrei das Zugehörigkeitsgefühl von der ersten Generation an und fördert eine tiefere Verwurzelung in der deutschen Gesellschaft. Darüber hinaus muss aufgrund der Zulassung der Mehrstaatigkeit das so im Inland geborene Kind ausländischer Eltern später im Erwachsenenleben nicht mehr zwischen der deutschen und einer weiteren möglichen ausländischen Staatsbürgerschaft wählen und eine hiervon ablegen. Dieses sogenannte Optionsverfahren ist mithin ersatzlos entfallen. Schließlich benötigen Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration im Rahmen einer Anspruchseinbürgerung keine Sprachnachweise auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen mehr – vielmehr genügen mündliche Sprachkenntnisse für den Alltag. Sie müssen zudem keinen Einbürgerungstest mehr vorweisen. Diese Neuregelungen gelten ebenso für die sogenannte Vertragsarbeitergeneration der ehemaligen DDR.
Fazit und Fragomens Rechtsdienstleistungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht
Zweifelsfrei führt die seit langer Zeit überfällige Modernisierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zu einer merklichen Reduktion seiner Komplexität. Insbesondere dürfte der Wegfall der schwerfälligen Rechtsinstitute der Beibehaltungsgenehmigung und des Optionsverfahrens zwar einerseits zu einer spürbaren Entlastung der Staatsangehörigkeitsbehörden führen, der sicher zu erwartende sprunghafte Anstieg der Einbürgerungsanträge diese aber andererseits wiederum immens unter Druck setzen.
Im Ganzen gesehen bleibt das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht in seinen Erscheinungsformen aber auch nach der Reform vielfältig und lebhaft: Denn über die häufigste Form der Einbürgerung – die sog. Anspruchseinbürgerung gem. § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes – hinaus lassen sich eine Vielzahl an weiteren denkbaren Ansprüchen und Problemlagen ausfindig machen, die meist übersehen oder zumindest unterschätzt werden und bei denen Fragomen Ihnen wertvolle rechtliche Hilfestellung bieten kann:
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- Statusfeststellungsverfahren
Ist eine Einbürgerung in Ihrem Falle überhaupt notwendig? Deuten nämlich – möglicherweise auch nur entfernte und auf den ersten Blick wenig greifbare – Spuren in Ihrer Familiengeschichte auf einen deutschen Ursprung hin, so können vielleicht auch Sie Deutscher sein, ohne dies überhaupt zu wissen. In diesem Falle kann Ihre deutsche Staatsbürgerschaft durch ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren positiv festgestellt werden und eine Einbürgerung erübrigt sich. - Wiedereinbürgerung bei Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Sollten Sie hingegen wissentlich einmal deutscher Staatsbürger gewesen sein, aber haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft im Nachhinein durch die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft wieder verloren, so können Sie und Ihre minderjährigen Kinder – auch bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland – unter erleichterten rechtlichen Voraussetzungen wiedereingebürgert werden. - Einbürgerung bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland und ohne Wohnsitz in Deutschland mit fünfjähriger Mindestvoraufenthaltsdauer können Sie – wenn auch unter strengen rechtlichen Voraussetzungen – aus dem Ausland einen Antrag auf Einbürgerung stellen. - Wiedergutmachungseinbürgerung
Sind Sie oder Ihre Vorfahren Opfer von Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen des Unrechtsregimes des Nationalsozialismus, so kommt das Rechtsinstitut der sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerung in Betracht. - Antrag auf Verlängerung der Wiedereinreisefrist
Sollten Sie einen Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten planen, so ist es essenziell, dass Sie noch vor Ausreise einen Antrag auf Verlängerung der Wiedereinreisefrist bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde stellen, andernfalls Sie Gefahr laufen, dass die Mindestvoraufenthaltsdauer von fünf bzw. drei Jahren unterbrochen wird und schlimmstenfalls von Neuem beginnt.
- Statusfeststellungsverfahren
Möchten Sie mehr erfahren?
Für weitere Informationen und eine erste Beratung rund um das Thema der deutschen Staatsangehörigkeit kontaktieren Sie bitte Rechtsanwalt Associate Uwe Humbs unter [email protected] oder senden Sie Ihre Anfrage direkt an [email protected]. Dieser Blog wurde am 4. Juli 2024 veröffentlicht und unterliegt der Möglichkeit gesetzlicher Änderungen.
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* Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Reform of the German Nationality Act Part 2: Admission of Dual and Multiple Citizenship
On June 17, 2024, the majority of the Act on the Modernization of Citizenship Law was implemented, an amending law that revolutionizes German citizenship law.
The first installment of this blog series covered the general advantages of German citizenship and the first major legislative change, the reduction of the minimum period of prior residence in Germany. The second part will focus on the second major legislative change: the admission of dual and multiple citizenship.
Admission of dual and multiple citizenship
Before the reform in question, it was, in principle, not possible under German law to acquire German citizenship without renouncing one’s foreign citizenship. Conversely, German citizenship was generally lost when acquiring foreign citizenship and could only be maintained with the complex and examination-intensive legal institution of the so-called retention permit. Now, multiple citizenship is permitted without exception under German citizenship law.
While two or more citizenships are now permitted under the new German citizenship law, this law does not supersede the national legal consequences of German naturalization in other country’s jurisdictions. It is possible to be recognized as a multiple national under German law but not from the point of view of another country.
As an international law firm, Fragomen has experience with citizenship law regimes across the globe and can provide legal guidance on the subject of citizenship law.
Additional changes
Other changes to the law also impact the citizenship of children born to foreign parents in Germany. Previously. children born to foreign parents in Germany could only acquire German citizenship if at least one parent has permanent residency and has lived in Germany for eight years.
Under the new law, the requirement has changed to five years. This new change fosters a sense of belonging from the first generation born in Germany and promotes deeper ties to German society.
With the new German citizenship reform, children born in Germany to foreign parents will no longer have to choose between German citizenship and other possible foreign citizenship, they will be able to claim both if they meet all requirements.
Lastly, the law has also changed the requirements for the “guest worker generation,” no longer requiring a naturalization test or proof of language proficiency at level B1 of the Common European Framework of Reference for Languages as part of the naturalization process - oral language skills for everyday life are sufficient. These new regulations also apply to the “contract worker generation” of the former German Democratic Republic.
How Fragomen can help with navigating German citizenship law
This reform is a long overdue modernization of German citizenship law that will reduce its complexity. While changes to the retention permit and the option procedure should help reduce the initial workload of the German citizenship offices, there is also a possible surge in naturalization applications that will come with these changes.
In addition to the most common form of naturalization, the “entitlement to naturalization” under Section 10 of the German Nationality Act, there are a large number of other claims and situations that can be overlooked or underestimated on which Fragomen can offer legal guidance, including:
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- Status determination procedure
Is naturalization necessary in your case? If there is any evidence in your family history that points to a German origin, you may also be German without even knowing it. If this is the case, German citizenship can be established through a determination procedure and will not require naturalization. - Re-naturalization in the event of loss of German citizenship
If you were once knowingly a German citizen but have subsequently lost your German citizenship by accepting another citizenship, you and your underage children can be re-naturalized under simplified legal conditions – even if you are habitually a resident abroad. - Naturalization with habitual residence abroad
You can also apply for naturalization from abroad—albeit under strict legal conditions—if you are a resident abroad and have not lived in Germany for at least five years. - Restitution naturalization
If you or your ancestors are victims of persecution for political, racial or religious reasons under the unjust regime of National Socialism, the legal institution of so-called restitution naturalization may be considered. - Application for an extension of the re-entry period
If you are planning a stay abroad for more than six months, you must apply for an extension of the re-entry period to the responsible immigration office before you leave the country, otherwise, you run the risk of the minimum pre-stay period of five or three years being interrupted and, in the worst case, starting all over again.
- Status determination procedure
Need to know more?
For more information or an initial consultation on this topic, please contact Associate Uwe Humbs at [email protected] or send your inquiry directly to [email protected].
This blog was published on 2 July 2024, and due to the circumstances, there are frequent changes. To keep up to date with all the latest updates on global immigration, please subscribe to our alerts and follow us on LinkedIn, X, Facebook and Instagram.