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Arbeitgeber

Für Arbeitgeber stellt die Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem Ausland häufig eine besondere Herausforderung dar. Durch den allgegenwärtigen Fach- und Arbeitskräftemangel wird der Einsatz von klugen Köpfen und fleißigen Händen aus Drittstaaten jedoch unabdingbar.

Unsere Dienstleistungen für Arbeitgeber

Wir beraten Sie in allen migrationsrechtlichen Aspekten von der Gewinnung über die Einstellung bis hin zur Weitereintwicklung von ausländischen Mitarbeitern und klären Sie über Ihre gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber auf.

Im Rahmen dessen bieten wir an:

      • Prüfung migrationsrechtlicher Einstellungsvoraussetzungen
      • Beratung zu Kriterien, auf die bei Neuanstellungen aus Drittstaaten geachtet werden sollte
      • Unterstützung des gesamten Prozesses zur Erlangung der erforderlichen Arbeitserlaubnis und des Einreisevisums
      • Unterstützung bei der Änderung von Aufenthaltstiteln, wenn Arbeitnehmer bereits in Deutschland beschäftigt waren
      • Beratung zu migrationsrechtlich erforderlichen Schritten, wenn Ihre Mitarbeiter befördert werden oder sich anderweitig im Unternehmen weiterentwickeln
      • Beratung zu migrationsrechtlich erforderlichen Schritten im Falle eines Betriebsübergangs, einer Unternehmensübernahme oder anderer Umstrukturierungsmaßnahmen

 

Geschäftsreisen und globale Mobiltät

In einer global vernetzten Welt ist die Bewegung von Mitarbeitern weltweit zum Standard geworden. Wir stellen – gemeinsam mit unseren Kollegen in über 170 Ländern – sicher, dass Ihre Mitarbeiter stets die erforderliche Arbeitserlaubnis und das nötige Visum erhalten. Ganz gleich, ob es sich um einen kurzen Business Trip handelt oder eine längerfristige Entsendung geplant ist; Wir sorgen für Ihre Rechtssicherheit und die Ihres Arbeitnehmers.

Studenten und Praktikanten 

In Deutschland studieren zahlreiche junge Menschen aus dem außereuropäischen Ausland. Viele dieser Studenten möchten langfristig hier bleiben und in Deutschland arbeiten. Wir begleiten Sie gerne bei der Einstellung von ausländischen Studenten und Praktikanten und beraten Sie dazu, ob und wie diese einer Beschäftigung nachgehen können. Auch bei der Übernahme von Praktikanten und Studenten in Vollzeitbeschäftigung stehen wir Ihnen mit Rat zur Seite.

A1 und Entsendemitteilungen

Unabhängig von der Staatsangehörigkeit sind gewisse Formalien zur Einhaltung der Meldepflichten bei einfachen Dienstreisen Ihrer Mitarbeiter innerhalb der EU zu beachten. Mit unseren modernen IT Lösungen bieten wir Ihnen automatiserte Prüfungen an, anhand derer Sie schnell und einfach prüfen können, ob und welche administrativen Schritte nötig sind.

Wir beraten Sie konkret zu

      • A1-Bescheinigungen
      • Entsendevereinbarungen
      • Posted-Worker-Notifications

 

Dokumentenbeschaffung

Nicht selten fordern deutsche Behörden im Migrationsprozess Übersetzungen, Legalisierungen oder Apostillen ausländischer Dokumente an – insbesondere wenn auch die Familie des Mitarbeiters nach Deutschland einreisen möchte. Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung von Unterlagen sowie der Einholung von Übersetzungen, Legalisierungen und Apostillen. So stellen wir sicher, dass alle relevanten Dokumente bei Antragsstellung vorliegen und Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine wertvolle Zeit verlieren.

Illegale Beschäftigung

Für den Fall, dass bei einer Prüfung Ihres Unternehmens durch die Behörden festgestellt wird, dass die ausländischen Beschäftigten nicht die erforderliche Arbeitserlaubnis vorweisen konnten, helfen wir gerne im Verfahren wegen illegaler Beschäftigung. Wir vertreten Sie vor den Behörden und Gerichten und beraten Sie zu möglichen Konsequenzen. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie künftig bei Prüfungen durch den Zoll alle erforderlichen Unterlagen vorweisen können.

 

Strategische Projektplanung

Wenn Sie besondere Projekte in Angriff nehmen wollen und dazu Mitarbeiter in großer Zahl weltweit einsetzen möchten oder eine großere Umstrukturierung in Ihrem Unternehmen planen, stehen Sie vor besonderen Herausforderungen. Wir beraten Sie nicht nur im Bereich des Arbeitsmigrationsrecht sondern erarbeiten gemeinsam eine effiziente Fachkräftestrategie, managen mit Ihnen Ihre Projekte und um Sie und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

Schulung Ihrer Mitarbeiter

Das Migrationsrecht ist permanenten Änderungen unterworfen. Wann immer Änderungen in Kraft treten, sind die Anwender in der Praxis vor Herausforderungen gestellt. Sowohl für Unternehmen, wie auch für die öffentliche Verwaltung bieten wir auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Fortbildungen im Bereich des Migrationsrechts an. Wir sind Ihre Experten sowohl in Fragen des Arbeitsmigrationsrechts, des humanitären Migrationsrechts (Flucht, Asyl) sowie des Staatsangehörigkeitsrechts. Wir stellen sicher, dass sie stets auf dem neuesten Stand bleiben, wissen worauf es zu achten gilt und die Fallstricke kennen.

Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Der Arbeitsmarktzugang eines Geflüchteten hängt wesentlich vom aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Möchten Sie Asylbewerber oder Geduldete beschäftigen, müssen Sie grundsätzlich die Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde einholen. Diese muss selbst bei einer geringfügigen Beschäftigung häufig die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit  einholen.

Ob eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Der Stand bzw. die Dauer des Asylverfahrens, das Herkunftsland und andere Faktoren sind hierfür ausschlaggebend.

Unsere Rechtsanwälte prüfen jeden Fall individuell und geben Ihnen eine fundierte rechtliche Einschätzung der aufenthaltsrechtlichen Situation Ihres Arbeitnehmers bzw. des Bewerbers.

In der Praxis zeigt sich, dass häufig die kurze Gültigkeit der Aufenthaltsgestattung oder der Duldung und die unklare Bleibeperspektive Hindernisse bei der Einstellung von Geflüchteten darstellen. Dabei gibt es inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, den Aufenthalt selbst im Falle eines negativen Ausgangs des Asylverfahrens perspektivisch zu sichern. Bleiberechtsregelungen wie etwa die Ausbildungsduldung, die Beschäftigungsduldung, das Chancenaufenthaltsrecht und die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration bieten Perspektiven für den langfristigen Aufenthalt in Deutschland und damit für eine dauerhafte Beschäftigung in Ihrem Unternehmen.

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