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Blaue Karte EU und weitere Aufenthaltstitel für die Einstellung ausländischer Fachkräfte basierend auf einem deutschen Arbeitsvertrag
Für die Einstellung von ausländischen Fachkräften in Deutschland, basierend auf einem deutschen Arbeitsvertrag, stehen verschiedene deutsche Aufenthaltstitel zur Verfügung. Welcher Aufenthaltstitel für den geplanten Arbeitseinsatz in Deutschland in Betracht kommt, hängt unter anderem von folgenden Umständen und Faktoren ab:
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- Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers
- Berufliche und/oder akademische Ausbildung
- Bisherige Berufserfahrung
- Geplante Tätigkeit in Deutschland
- Zu erwartendes Gehalt
- Alter und Sprachkenntnisse
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Unser in Deutschland ansässiges Expertenteam unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei der Bestimmung der erforderlichen Aufenthaltstitel. Für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland stehen Ihnen hierbei zahlreiche Aufenthaltstitel zur Verfügung. Ein in Deutschland anerkannter Berufs- oder Universitätsabschluss sind hierbei nicht immer zwingend Voraussetzung, auch einschlägige berufliche Erfahrung kann für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von entscheidender Bedeutung sein. Daneben stehen auch Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Praktikums sowie für die Suche nach einer geeigneten beruflichen Tätigkeit in Deutschland zur Verfügung.
Wir bieten angepasste und individuelle Dienstleistungen für Startups, kleine und mittelständische Unternehmen sowie große Unternehmen und globale Konzerne. Zudem unterstützen wir Relocation- und Migrationsdienstleister und betreuen Privatmandanten.
All
Wir streben stets an, die bestmöglichen und praktikabelsten Aufenthaltstitel für Sie oder Ihre Mitarbeiter zu beantragen. Dabei übernehmen wir den gesamten migrationsrechtlichen Prozess: Von der ersten Beratung über das Visumsverfahren und der Vertretung in allen relevanten Verfahren vor allen zuständigen Behörden, bis zum Erhalt des finalen Aufenthaltstitels in Deutschland. Damit Sie oder Ihre Mitarbeiter den gesamten Migrationsprozess immer im Blick haben, bieten wir Ihnen digitale Lösungen an, auf die Sie jederzeit zugreifen können.
Ein sehr beliebter Aufenthaltstitel ist die Blaue Karte EU. Dieser Aufenthaltstitel bietet hochqualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten die Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Entgegen ihres Namens erlaubt die Blaue Karte EU aber keine Beschäftigung im gesamten Raum der Europäischen Union, sondern grundsätzlich nur in dem Land, von dem sie ausgestellt wird. Die Blaue Karte EU bietet unter anderem folgende Vorteile:
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- Die Blaue Karte EU ist der passende Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten.
- Auch ausländische Personen, die einen sogenannten Mangelberuf, also etwa Ärzte, Ingenieure und Naturwissenschaftler sowie IT Spezialisten können die Blaue Karte EU erhalten.
- Ein Positionswechsel innerhalb eines Unternehmens aber auch ein Arbeitgeberwechsel sind mit der Blauen Karte EU wesentlich einfacher
- Unter bestimmten Voraussetzungen und in einem gewissen Rahmen ermöglicht die Blaue Karte EU freie Arbeitsmobilität innerhalb der Europäischen Union.
- Bei guten Deutschkenntnissen kann zudem bereits nach kurzer Zeit eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland beantragt werden.
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Wie erwähnt, stehen zahlreiche weitere Aufenthaltstitel zur Verfügung, die Ihnen eine Arbeitsaufnahme in Deutschland ermöglichen, auch wenn die Blaue Karte EU in Ihrem Fall einmal nicht einschlägig sein sollte.
Unternehmensinterne Entsendungen, Mobilität von Mitarbeitern und Mitarbeitereinsätze beim Kunden
Für die Entsendung von Mitarbeitern aus dem Ausland nach Deutschland stehen unterschiedliche Aufenthaltstitel zur Verfügung. Diese werden im Folgenden einmal etwas näher betrachtet:
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- Aufenthaltstitel ICT-Karte: Die ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer) ist ein spezieller Aufenthaltstitel für Führungskräfte, Spezialisten und Trainees, die von einem Unternehmen außerhalb der EU in eine EU-Niederlassung entsendet werden. Sie ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu drei Jahren (für Führungskräfte und Spezialisten) oder einem Jahr (für Trainees) in Deutschland.
- Aufenthaltstitel basierend auf einem Personalaustausch: Der Aufenthaltstitel für einen Personalaustausch ermöglicht es internationalen Fachkräften, im Rahmen eines Austauschprogramms temporär in Deutschland zu arbeiten und wertvolle berufliche Erfahrungen zu sammeln. Dieser Titel wird in der Regel erteilt, wenn ein Austausch zur beruflichen Weiterbildung oder zum Wissenstransfer dient und die Rückkehr ins Heimatland geplant ist.
- Werklieferungsvertrag: Ein Werklieferungsvertrag ermöglicht es Fachkräften aus dem Ausland, für die Erfüllung eines speziellen Auftrags vorübergehend beim Kunden in Deutschland zu arbeiten, wenn sie dabei im Herkunftsland angestellt bleiben. Die Arbeitserlaubnis ist hierbei zeitlich befristet und setzt voraus, dass die Person im Rahmen eines internationalen Vertrags zur Erfüllung der Werklieferung entsandt wird.
- Dienstleistungsvertrag (van der elst): Das Van-der-Elst-Visum ermöglicht es Unternehmen aus der Europäischen Union, Mitarbeiter aus Drittstaaten vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu entsenden.
- Contractual Service Suppliers: Eine Arbeitserlaubnis für Contractual Service Suppliers (Vertragsdienstleister) ermöglich es qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern, vorübergehend in Deutschland für ein Unternehmen Dienstleistungen im Rahmen eines spezifischen Dienstleistungsvertrags zu erbringen. Die Arbeitserlaubnis ist auf zeitlich begrenzte Projekte beschränkt und setzt eine besondere berufliche Qualifikation der Fachkraft voraus.
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Mithilfe der passenden Aufenthaltstitel lassen sich so in einer global vernetzten Welt internationale Fachkräfte und entsprechendes Know-How flexibel und gezielt in Deutschland einsetzen. Aber auch hier bestehen gewisse Hürden und Herausforderungen, die frühzeitig erkannt werden sollten. So kann für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für eine geplante Entsendung etwa die Zahlung von Zulagen ausschlagegebend sein. Wir begleiten Sie und Ihre Mitarbeiter durch den gesamten Prozess, von der Vorbereitung der Entsendung über die Beantragung der passenden Aufenthaltstitels, bis zur erfolgreichen Durchführung der Entsendung nach Deutschland. Ferner unterstützen wir auch bei der Aufsetzung von Entsendungsvereinbarungen für Arbeitgeber.
Zeugnisbewertung für ausländische Bildungsabschlüsse
Für Aufenthaltstitel, die auf einem deutschen Arbeitsvertrag basieren und den Zugang zu qualifizierten Berufen in Deutschland ermöglichen, ist häufig ein deutscher oder ein in Deutschland anerkannter Bildungsabschluss, etwa ein Berufs- oder Hochschulabschluss erforderlich. Anerkannt bedeutet hierbei, dass in einem Prüfungsverfahren festgestellt wurde, dass der im Ausland erworbene Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Um festzustellen, ob ein ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt wird, kann eine Prüfung des Abschlusses durch eine zuständige Stelle in Deutschland erforderlich sein, etwa eine Hochschulzeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Wir prüfen für Sie die Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland, unterstützen umfassend bei der Beantragung und Durchführung des Prüfungsverfahrens und begleiten durch den gesamten Anerkennungsprozess vor allen zuständigen Stellen. Ferner unterstützen wir Sie bei der Einholung von Berufsausübungserlaubnissen sowie bei der Prüfung des Vorliegens der Zugangsvoraussetzungen für reglementiere Berufe, etwa im Arztwesen oder im Pflegebereich.
Verfahrensbeschleunigung
Um eine Arbeitsaufnahme ausländischer Fachkräfte in Deutschland zu ermöglichen, steht eine Vielzahl unterschiedlicher migrationsrechtlicher Verfahren zur Verfügung. Muss für einen geplanten Arbeitseinsatz in Deutschland ein Aufenthaltstitel eingeholt werden, bedarf es hierfür der Mitwirkung verschiedener deutscher Behörden. Teilweise kommt es bei den involvierten Behörden im In- und Ausland zu sehr langen Bearbeitungszeiten. Die einzelnen Bearbeitungszeiten sind hierbei jeweils abhängig von folgenden Faktoren und Umständen:
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- Konkreter einschlägiger Aufenthaltstitel
- Kapazität und Auslastung der zuständigen Behörden
- Erforderlichkeit einer Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit
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Um das Verfahren der Einholung eines Aufenthaltstitels zu beschleunigen, stehen unterschiedliche rechtliche Instrumente zur Verfügung, nämlich zum einen das sogenannte Vorabzustimmungsverfahren der Bundesagentur sowie das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren. Für unsere Mandanten prüfen wir stets, welche dieser Verfahren am effektivsten ist, um eine rasche und rechtssichere Arbeitsaufnahme in Deutschland zu gewährleisten.
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- Das Vorabzustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) ermöglicht es Arbeitgebern, bereits vor der Beantragung eines Visums eine Zustimmung der BA zur Beschäftigung von ausländischen Fachkräften einzuholen. Dieses Verfahren beschleunigt den Prozess, indem die BA vorab prüft, ob die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sodass das Visum später schneller erteilt werden kann.
- Um eine schnellere Einreise nach bzw. Arbeitsaufnahme in Deutschland zu ermöglichen steht zudem das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Verfügung. Es kann sich vor allem dann als sinnvoll erweisen, wenn ein regulärer Migrationsprozess aufgrund von Engpässen bei der Termin- und Visumsvergabe bei den deutschen Auslandsvertretungen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nimmt. Ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren wird in Deutschland durch den Arbeitgeber initiiert. Wir beraten umfassend zum beschleunigten Fachkräfteverfahren, prüfen ob dieses im konkreten Fall zielführend ist und übernehmen auf Wunsch gerne den gesamten Prozess, einschließlich der Initiierung des Verfahrens für den Arbeitgeber sowie der vollständigen Kommunikation mit allen zuständigen Behörden.
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