Complianceberatung
Wer in Deutschland eine ausländische Person beschäftigen möchte, muss zunächst sicherstellen, dass die beabsichtigte Beschäftigung im vorgesehenen Umfang erfolgen darf.
Drittstaatsangehörige, also Personen, die keine Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes, mithin von Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der die (konkrete) Beschäftigung erlaubt.
In der Praxis zeigt sich, dass diese scheinbar klare Regel sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine große Herausforderung darstellt.
Unterschiedliche Aufenthaltstitel, komplexe Detailregelungen, Sonderregelungen für bestimmte Staatsangehörige und Berufsgruppen und eine uneinheitliche Verwaltungspraxis stellen hierbei besondere Hürden dar. Diese machen es im Einzelfall oft schwierig, zu bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen eine Beschäftigung in Deutschland ausgeübt werden darf.
Ob ein bzw. welcher Aufenthaltstitel für die geplante Beschäftigung eingeholt werden muss, ist dabei abhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers, der Art und Dauer der geplanten Beschäftigung sowie zahlreichen weiteren Aspekten.
Das deutsche Aufenthaltsrecht wird zudem regelmäßig novelliert. Dadurch kommt es bei den beteiligten Behörden oftmals zu einer uneinheitlichen, teilweise fehlerhaften Verwaltungspraxis. Gesetzliche Bestimmungen, etwa für Geschäftsreisende, bleiben unklar und es entstehen rechtliche Graubereiche. Das Risiko einer Fehlbeurteilung ist groß.
Die Konsequenzen bei Verstößen gegen das deutsche Migrationsrecht können für Arbeitnehmer sehr weitreichend sein; Bußgelder, Freiheitsstrafen und auch Abschiebungen sind eine mögliche Folge. Wir helfen Ihnen dabei, die rechtlichen Herausforderungen und Hürden schnell und effektiv zu meistern und sicherzustellen, dass alle einschlägigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Im Fall illegaler Beschäftigung können aber auch den Arbeitgeber Konsequenzen treffen. So kann ein Verstoß neben hohen Geldbußen eine Eintragung in das Gewerbezentralregister nach sich ziehen. Bei wiederholten Verstößen wird das Handeln strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert werden. Ferner droht der Ausschluss des Arbeitgebers von der Erteilung zukünftiger Arbeitserlaubnisse für Arbeitnehmer. Verstöße können so zu einer Unterminierung der Fachrkäftestrategie des Unternehmens führen, oft einhergend mit einem gravierenden Reputationsschaden für das Unternehmen. Eine zeitnahe Arbeitsaufnahme durch den ausländischen Arbeitnehmer wird unmöglch.
Das Vorstehende gilt gleichermaßen für Auftraggeber, die Sub-Unternehmner und Dienstleister beschäftigen. So kann auch ein Auftraggeber unter Umständen bußgeldrechtlich belangt werden, wenn ein Sub-Unternehmner oder Dienstleister ausländische Arbeitnehmer unerlaubt beschäftigt; mithin kann auch die mittelbare unerlaubte Beschäftigung von ausländischen Personen mit Konsequenzen verbunden sein.
Ein Arbeitgeber unterliegt bei der Beschäftigung von ausländischen Personen zudem gewissen Mitteilungspflichten, etwa für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird.
Unsere Leistungen
Wir beraten Sie umfassend zu
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- agilen, rechtssicheren und umfassenden Compliance-Strukturen,
- flächendeckenden Compliance-Strategien,
- internen Reportings, und zu
- Pre-Screens im frühen Recruiting Prozess.
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Unsere Leistungen umfassen eine tiefgehende umfassende Beratung, ausgehend von der Frage ob und welcher Aufenthaltstitel für die geplante Beschäftigung erforderlich ist. Wir reichen für Sie alle erforderlichen Anträge ein und vertreten Sie in allen relevanten Verwaltungsverfahren. Zudem vertreten wir Sie zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen im gerichtlichen Verfahren, sofern erforderlich.
Dabei sorgen wir stets dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und ein Höchstmaß an Compliance gewährleistet ist.
Auch im Rahmen größerer Projekte, bei denen der Einsatz einer Vielzahl ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland geplant ist, unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Planung und Vorbereitung sowie im Anschluss hieran bei der rechtssicheren und effizienten Umsetzung und Abwicklung.
Unsere IT Lösungen und Awendungen bieten Ihnen dabei die Möglichkeit, sich tagesaktuell über den Stand der Verfahren zu informieren und so die Effizienz beim Management der Prozesse zum Wohle aller Beteiligten zu erhöhen.