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Privatmandanten

Wir unterstützen Sie in allen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten – ganz gleich ob Sie eine Fachkraft und abhängig beschäftigt sind, einer selbständigen Tätigkeit nachgehen wollen, den Nachzug zu einem Familienmitglied beantragen, in Deutschland studieren und nun Ihren Aufenthaltstitel ändern oder ob Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen wollen.

Verweigert Ihnen die Behörde die Erteilung eines Aufenthaltstitels oder verzögert sie das Verfahren? Unsere Kanzlei vertritt Ihre Interessen bundesweit gegenüber allen am Verfahren beteiligten Behörden bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.

 

Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Verfahren:

Visumverfahren bei Auslandsvertretungen

  • Visumantrag
  • Remonstration

Aufenthaltserlaubnisverfahren zum Zwecke der Ausbildung

  • Sprachkurse und Schulbesuch
  • Visum zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
  • Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
  • Studium
  • Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Aufenthaltserlaubnisverfahren zum Zwecke der Erwerbstätigkeit

  • Blaue Karte EU                
  • Fachkräfte mit Berufsausbildung
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Fachkräfte mit Hochschulausbildung
  • Anerkennung ausländischer akademischer Abschlüsse
  • Forschung
  • Chancenkarte
  • Selbständige Tätigkeit
  • Unternehmensgründung
  • Geschäftsführer
  • Geschäftsreisen

Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

  

Aufenthalt aus familiären Gründen

  • Familiennachzug
  • Ehegattennachzug
  • Kindernachzug
  • Aufenthaltsrecht der Kinder
  • Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
  • Patchwork-Familien
  • Gleichgeschlechtliche Paare
  • Visum zur Kinderbetreuung

Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) und Staatsangehörigkeit

  • Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
  • Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige
  • Daueraufenthalt EU
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Duldung

Sie leben derzeit nur geduldet in Deutschland und möchten einen Aufenthaltstitel beantragen?

Sie möchten gerne arbeiten, die Ausländerbehörde verweigert aber ihre Zustimmung? Wir prüfen, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten um Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet zu sichern.

      • Beschäftigungsduldung
      • Ausbildungsduldung bzw. Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung
      • Chancenaufenthaltsrecht
      • Aufenthaltserlaubnis aufgrund nachhaltiger Integration
      • Ausweisung

Eine Ausweisungsverfügung der Ausländerbehörde löst zunächst große Unsicherheit aus. Jetzt ist schnelles Handeln gefragt! Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens und beraten Sie ausführlich.

Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Wenn Sie gerade das Asylverfahren durchlaufen oder geduldet sind, müssen Sie grundsätzlich die Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde einholen, wenn Sie arbeiten möchten. Ob eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unsere Rechtsanwälte geben Ihnen eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation. Es gibt es inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, den Aufenthalt selbst im Falle eines negativen Ausgangs des Asylverfahrens zu sichern. Bleiberechtsregelungen wie etwa die Ausbildungsduldung, die Beschäftigungsduldung, das Chancenaufenthaltsrecht und die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration bieten Perspektiven für den langfristigen Aufenthalt in Deutschland.

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