Staatsangehörigkeit
Möchten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben Sie das Recht, einen deutschen Pass zu beantragen und genießen damit Reisefreiheit in vielen Staaten der Welt.
Zudem erhalten Sie alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsangehörigen wie zum Beispiel:
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- aktives oder passives Wahlrecht
- EU-Freizügigkeit
- unverwirkbares Aufenthaltsrecht
- Zugang zum Beamtenstatus
- Erlangung sogenannter Deutschengrundrechte wie die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Berufsfreiheit
- Konsularischen Schutz im Ausland
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Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Einbürgerung sind komplex und hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt, durch Erklärung, die Einbürgerung aufgrund eines Anspruchs, die Ermessenseinbürgerung, der Anspruch für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Deutschen, die Wiedergutmachungseinbürgerung für Opfer nationalsozialistischen Unrechts und Ihrer Nachkommen; es gibt zahlreiche Wege zum deutschen Pass.
Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Antrags und vertreten Sie anschließend im Einbürgerungsverfahren gegenüber der Einbürgerungsbehörde bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs. Wir unterstützen Sie auch im Falle der Untätigkeit der Behörde und dabei, das Ihr Antrag auf Einbürgerung rechtzeitig bearbeitet wird.
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