StartUps
Fragomen unterstützt Gründer und Gründerinnen bei migrationsrechtlichen Themen von der Pre-Seed Phase bis zur Later Stage und darüber hinaus. Als globale Kanzlei haben wir zahlreiche StartUps von der ersten Idee, über die Gründung und Aufbau bis zum nationalen und internationalen Wachstum begleitet.
Wir wachsen mit Ihnen und bieten Services passend zu den Herausforderungen der einzelnen Gründungs- und Unternehmensphasen. Unser starkes Ökosystem an Kontakten und Experten kann auch bei anderen Fragestellungen unterstützen, so stärken Sie auch Ihr eigenes Netzwerk und Wissen.
Pre-Seed Phase
In der Pre-Seed Phase legen Sie den Grundstein für Ihr Unternehmen. Sie testen Möglichkeiten und Eventualitäten. Schießlich geht es um die Umsetzbarkeit einer Idee auf dem Markt. Wir durchdenken und besprechen alle Fragen in Bezug auf grenzüberschreitende Mitarbeiterbewegung, Einstellung von ausländischen Mitarbeitern (Praktikanten, Studenten, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Vollzeitbeschäftigte etc), Geschäftsreisen und vielem mehr.
Seed Phase
Ihre Idee ist nun zur Lösung einer marktwirtschaftlichen Nachfrage geworden. Um sich auf der Suche nach Finanzierung bestmöglich aufzustellen und das Geschäftsmodell tragbar zu machen, wird die Lösung einem Markttest unterzogen. Realitättests sind einer unserer Stärken. Ob und wie Ihre Idee migrationsrechtlich umsetzbar ist, schauen wir uns gerne im Detail an.
Early Stage / Series A
Sie haben vermutlich die erste Runde der Kapitalfinanzierung erfolgreich hinter sich gebracht. In dieser wichtigen Anfangsphase ist ein sicherer und erfahrerer Partner von Vorteil. Während Sie damit beschäftigt sind, erstes Einkommen zu generieren, kümmern wir uns im Hintergrund darum, dass Compliance bei Reisen und der Einstellung von drittstaatsangehörigen Mitarbeitern besteht.
Growth
Für Wachstum braucht man zur richtigen Zeit die richtigen Mitarbeiter am richtigen Ort. Und dann passiert oft sehr viel zur gleichen Zeit. Hier ist Erfahrung bei der strategischen Planung von Mitarbeiterkapazitäten gefragt. Dieses Wissen stellen wir Ihnen zur Verfügung.
Expansion
Hey ScaleUp! Mit unserer strategischen Partnerschaft unterstützen wir Sie bei Ihren (globalen) Expansionsplänen. Das Unternehmen ist jetzt zu groß, um für alles selbst die Verantwortung zu tragen. Lassen Sie uns die Verantwortung für Geschäftsreisen- Compliance, Einstellung von ausländischen Mitarbeitern und Arbeitgeberpflichten übernehmen.
Exit Stage
Sollten Sie Exit Pläne haben, Anteile verkaufen wollen, Ihr Unternehmen aufkaufen lassen oder einen Börsengang planen: denken Sie dran, es gibt (fast) keinen unternehmerischen Wachstumschritt, der nicht auch die Migrationsbehörden auf den Plan ruft. Aber keine Sorge, auch hier begleiten wir Sie durch M&A, Veränderung der Unternehmensstruktur, Änderung der Anteilsstruktur etc. hindurch!
Ich bin Arbeitnehmer – und Gründer!
Als nicht Bürger, der in Deutschland angestellt ist, ist das Gründen nicht ohne Weiteres möglich. Denn ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung in einem Unternehmen in Deutschland ist kein Aufenthaltstitel für Gründer. Hier ist richtige Beratung im Vorfeld der Gründung zwingend notwendig, um ausreichend informiert zu sein, was möglich ist. Fragomen steht Ihnen zur Verfügung und klärt gegebenenfalls offene Fragen mit den zuständigen Ausländerbehörden.
Ich bin Student – und Gründer!
Wer schon während des Studiums gründet, der kann stolz auf sich sein! Kümmern sie sich rechtzeitig und vorab darum, was die Gründung für Ihr Studium und Ihr Aufenthaltstitel bedeutet. Lassen Sie uns zusammen an Lösungen für Fragestellungen arbeiten, die Ihnen das Gründen möglich machen. Wenn die Gründung erst in die heiße Phase geht, können wir Ihnen die erforderlichen Schritte mit der Ausländerbehörde vereinfachen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft.
Ich bin Gründer – und jetzt auch Arbeitgeber!
Ihr drittstaatsangehöriger Mitgründer oder ein Mitarbeiter wird nach Deutschland ziehen? Sie stellen Mitarbeiter mit einem bestehen deutschen Aufenthaltstitel in Ihrem Unternehmen ein? Sie stellen drittstaatsangehörige Werkstudenten oder Praktikanten ein?
Welche Pflichten Sie haben, wenn Sie einen Arbeitnehmer aus dem Ausland beschäftigen oder jemanden einstellen, der schon im Besitz eines Aufenthaltstitels ist, können wir Ihnen zeigen. Oder Ihnen diese Pflichten direkt abnehmen, sodass Sie sich darum keine Gedanken mehr machen müssen! Auch wenn Sie einen Employer of Record (EOR) nutzen, sind wichtige aufenthaltsrechtliche Anforderungen zu beachten. Auch hier können wir Ihnen helfen, als Arbeitsgeber immer rechtskonform zu handeln.
Working from Anywhere? Working from Anywhere!
Gerade in der StartUp Szene ist es normal, flexibel an den unterschiedlichsten Orten der Wetl zu arbeiten. Ihr Büro ist da, wo Sie sich aufhalten und grundsätzlich jeder Ort mit Internet eignet sich zum Arbeiten. Remote Work ist der Standard, nicht die Ausnahme.
Können Sie einfach von Januar bis April in Kapstadt am Strand sitzen und die nächste Finanzierungsrunde online begleiten? Kann Ihr Co-Gründer oder einer der erster Mitarbeiter aus der Türkei, China, USA, Panama oder Australien für 6 Monate seine Zelte in Berlin, Leipzig, Buxtehude oder Kiel aufschlagen und gemeinsam mit Ihnen während der nächsten intensiven Gründungsphase die Nächte durcharbeiten?
Bevor wegen illegaler Arbeit mehrere tausende Euro an Strafe zu zahlen sind, empfehlen wir zu prüfen, ob und welche Ausnahmereglungen es in Deutschland oder einem anderen Land gibt. Wir sind Ihnen in über 170 Ländern der Welt behilflich und prüfen für Sie, ob die Workaction möglich ist oder der neu eingestellte Digital Nomade ohne Probleme weiterreisen kann.